ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN HAUSMESSEN DER STARK DEUTSCHLAND GMBH

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an den Hausmessen der STARK Deutschland GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durch gewerbliche Messebauer bzw. Standinhaber (nachfolgend „Aussteller“ genannt).

 

2. Haftung / Versicherung

2.1 Die Teilnahme der Aussteller an der Hausmesse erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Jegliche Haftungsansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, sofern eine Haftung sich nicht aus zwingenden rechtlichen Vorschriften ergibt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Handlungen oder Unterlassungen Dritter.

2.2 Unvorhersehbare bzw. von dem Veranstalter unbeeinflussbare außergewöhnliche Ereignisse wie insbesondere Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, z.B. zur Eindämmung von Pandemien o.Ä., Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit in vollem Umfang von der Leistungspflicht. Dem Aussteller stehen in diesem Zusammenhang keine Ansprüche, z.B. auf Entschädigung oder Schadensersatz, gegen den Veranstalter zu.

2.3 Es besteht kein Versicherungsschutz durch den Veranstalter.

2.4 Stellt der Veranstalter auf Wunsch des Ausstellers diesem unentgeltlich einen Gabelstaplerfahrer nebst Gabelstapler zur Verfügung, der dem Aussteller auf dessen Weisungen hin beim Be- bzw. Entladen eines Fahrzeuges behilflich ist, steht der Veranstalter dem Aussteller ausschließlich dafür ein, dass Gabelstapler und Gabelstaplerfahrer für die vorgesehene Tätigkeit geeignet sind. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters kommt insoweit nicht in Betracht.

 

3. Sicherheit und Ordnung / Betriebsordnung

3.1 Den Weisungen des Veranstalters zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in den Messehallen ist jederzeit Folge zu leisten. Der Aussteller gewährleistet, dass er und seine Erfüllungsgehilfen während des Aufbaus seines Messestandes innerhalb der Messehallen mit der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA), insbesondere Warnwesten, ausgestattet sind.

3.2 Die "Betriebsordnung für Fremdfirmen" des Veranstalters ist jederzeit zu beachten. Der Aussteller hat dem Veranstalter den Empfang eines Exemplars dieser Betriebsordnung zu quittieren.

 

4. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

4.1 Für das Geschäftsverhältnis ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) maßgebend.

4.2 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Der Veranstalter ist berechtigt, den Aussteller nach seiner Wahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

 

5. Schlussbestimmungen

5.1 Abmachungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, müssen von dem Veranstalter schriftlich bestätigt werden, andernfalls sind sie ungültig.

5.2 Der Aussteller ist damit einverstanden, dass der Veranstalter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen messe-, waren- und personenbezogene Daten in seinen Datenverarbeitungsanlagen erfasst, speichert und verarbeitet. Dies umfasst auch die Übermittlung dieser Daten an Konzernunternehmen im Sinne der §§ 15 ff AktG.